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Allgemeines Zivilrecht Bochum

Das deutsche Rechtssystem wird unterteilt in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Während eine strafrechtliche Verfolgung mit der Bestrafung des Täters endet, geht es im Zivilrecht zwar um eine Urteilsfällung, aber um keine Verurteilung. Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet. Unter das Zivilrecht fallen Bereiche wie das Personenrecht, welches ein Paragraf des "Allgemeinen Teils" des Zivilrechts ist, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht. In den verschiedenen Bereichen des Zivilrechts werden also Fälle behandelt, wie etwa die mangelhafte Lieferung von Möbeln oder ein Erbe, welches angetreten werden oder ausgeschlagen werden kann oder aber eine Scheidung und die Frage nach Unterhalt sowie Aufenthalt der Kinder. Das Eherecht allgemein, das Jugendrecht und das Scheidungsrecht gehören unter dem Bereich des Zivilrechts zum Familienrecht.

Beim Schuldrecht geht es darum, wie die Schuldverhältnisse zwischen zwei Parteien sind, zum Beispiel aus Verträgen, wie bei dem Kaufvertrag dort insbesondere der Gewährleistung bei Sachmängeln. Das betrifft hochpreisige Kaufgegenstände, wie beim Autokauf oder Möbelkauf ebenso wie den Kauf von niederpreisigen Dingen aus dem alltäglichen Bedarf. Auch bei der Schenkung sind Regeln zu beachten. Mehr zu dem Kaufrecht, dem Autokauf oder dem Gewährleistungsrecht und zum Schenkungsrecht.

Auch beim Sachenrecht geht es um ähnliche Themen, allerdings sind hier Dinge des Vermögens betroffen. So etwa bewegliche Gegenstände oder aber Vermögen in Form von Grundstücken. In diesem Fall geht es meist um die Besitzverhältnisse. Das Personenrecht entscheidet über grundsätzliche Frage, welche die Person an sich betreffen. Im Zivilrecht gibt es auch einige Sonderfälle, welche zusätzlich in eigenen Absätzen geregelt werden. Hierzu gehört beispielsweise das Handelsrecht, aber auch Fragen des Mietrechts und des Arbeitsrechts. Auch in diesen Bereichen wird das Zivilrecht häufig bemüht, um Klarheit in Fällen von Kündigungen und Verträgen, Rechten und Pflichten zu erlangen.